Naturräume

Die heimischen Tiere sind die echten Outdoor-Pros. Niemand bewegt sich so sicher im Terrain, kennt wichtige Schlupflöcher, weiß sich zu tarnen und hat Gefahren stets im Blick. 

Nationalparks

Nationalparks sollen im überwiegenden Teil ihres Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleisten. Zudem sollen sie der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung sowie dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Sie werden in der Regel in eine Kern-, eine Entwicklungs- und (zum Teil) eine Erholungszone untergliedert.

Natura 2000

Die Fauna-Flora-Habitat- oder FFH-Richtlinie (FFH-Gebiete) bildet zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie (SPA-Gebiete) das europäische Naturschutzprojekt „NATURA 2000“. Es schützt die Arten innerhalb der EU in einem Länder übergreifenden Biotopverbundnetz und soll damit die biologische Vielfalt dauerhaft erhalten. Wesentliche Bestandteile beider Richtlinien sind Anhänge, in denen zu schützende Arten und Lebensräume sowie einzelne Verfahrensschritte benannt und geregelt werden. Im Bayerischen Naturschutzgesetz sind diese europäischen Vorgaben seit dem 01.09.1998 in Landesrecht umgesetzt.

Naturparks

Naturparks im Oberallgäu dienen dem umweltverträglichen Naturerlebnis und Freizeitnutzung. Im Gegensatz zu Nationalparks werden Naturparks wie der Naturpark Nagelfluhkette geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt um die Lebensräume von Pflanzen und Tieren zu schützen und nachhaltig zu erhalten. 

Natur­schutz­gebiete

Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der biotische Ressourcenschutz steht im Zentrum des Schutzgedankens. Naturschutzgebiete bilden zusammen mit den Nationalparks die nach Naturschutzrecht am strengsten geschützten Gebiete.

WALD-WILD-SCHONGEBIETE

Wald-Wild-Schongebiete basieren auf Freiwilligkeit. Sie wurden vom Deutschen Alpenverein im Rahmen des Projekts „Skibergsteigen umweltfreundlich“ gemeinsam mit Gebietskennern vor Ort festgelegt. 

Durch die Ausweisung von Wald-Wild-Schongebieten im Oberallgäu und anderen Schutzzonen werden Bereiche festgelegt, in denen die Bedürfnisse der Tiere Vorrang haben.

Das Skitouren- und Schneeschuhgehen sowie Winterwandern ist dort nicht naturverträglich.

Es handelt sich zumeist um besonders sensible Bereiche und Gebiete, in denen eine Störung der Wildtiere nicht ohne Folgen für die Tiere bleibt.

WILD­SCHUTZ-GEBIETE

Flächen, die zum Schutz und zur Erhaltung von Wildarten, zur Wildschadensverhütung oder für die Wildforschung von besonderer Bedeutung sind, können zu Wildschutzgebieten erklärt werden. Das gilt insbesondere für Flächen, auf denen sich das Wild zum Brüten, Setzen oder zur Rast bevorzugt aufzuhalten pflegt, sowie für Bereiche, in denen es gefüttert werden muss.

In Wildschutzgebieten kann das Betreten von Flächen und nichtöffentlichen Wegen zeitweise, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeiten verboten oder beschränkt werden, soweit es der Schutzzweck erfordert.

Lebens­räume

Durch die enorme Vielfalt und den Strukturreichtum des Oberallgäus entstehen eine Vielzahl an Lebensräumen. 

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Pflanzen

Blühende Blumenwiesen, ein weiter Grund warum das Oberallgäu so beliebt ist. Hier könnt ihr immer wieder neue Pflanzen entdecken.

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Schutz­gebiete

Schutzgebiete ermöglichen den Erhalt unserer bunten Tier- und Pflanzenwelt im Oberallgäu. Hier erfahrt ihr mehr über die Schutzgbiete.

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