am Nordufer im Bereich des bestehenden Bades der Stadt Immenstadt den besonderen Erholungswert für die Allgemeinheit zu erhalten, insbesondere an den dafür gekennzeichneten Stellen den Zugang zum See zu ermöglichen,
die an den restlichen Ufern bzw. an den anschließenden Bereichen vorhandenen Schwimmblattgesellschaften, Schilfbeständen, Niedermoorgebiete und Feuchtwiesen zu schützen und sie vor allem als Lebensraum, Brut- und Laichplätze der dort vorhandenen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten,
im Übrigen das charakteristische Bild der Kulturlandschaft in seiner Schönheit zu bewahren, insbesondere von Verfremdungen durch Erholungsverkehr freizuhalten.