Zweck der Unterschutzstellung ist es,
Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass
auf Dauer gesichert sind.
Weitere Informationen unter der Website des Landratsamts Oberallgäu.