im Bereich des Ostufers den besonderen Erholungswert für die Allgemeinheit zu erhalten, insbesondere an den dafür gekennzeichneten Stellen den Zugang zum Weiher zu ermöglichen aber auch
die an den Uferflächen des Weihers vorhandenen Schilfbestände, Moorflächen und Feuchtwiesen als Lebensraum, Brut- und Laichplätze der dort vorhandenen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten,
im Übrigen das charakteristische Bild der Kulturlandschaft in seiner Schönheit zu bewahren, insbesondere von Verfremdungen durch Erholungsverkehr freizuhalten.