den besonderen Erholungswert für die Allgemeinheit zu erhalten, insbesondere an den dafür gekennzeichneten Stellen den Zugang zum See zu ermöglichen, aber auch
die dort noch verbliebenen Reste natürlicher Ufer- und Wasserrandvegetationseinheiten vor weiterem Rückgang zu schützen und sie gleichzeitig als Lebensraum für verschiedene Tierarten wie Zwergtaucher, Eisvögel, Wasseramseln, Grasmücken, Zaunkönig usw. zu erhalten;
im Bereich des Westufers einschließlich der Feuchtwiesen und des Teufelssees
die dort vorhandenen Brut- und Laichplätze zu erhalten und die Vielfalt der vorhandenen Pflanzenarten, insbesondere Gelbe Schwertlilie, Rohrkolben, Dotterblume, Trollblume, Mehlprimel, Stengelloser Enzian, Knabenkräuter usw. zu schützen;
im Bereich des Nordufers
das charakteristische Bild der Kulturlandschaft (Wechsel von Wasser-, Wald- und Weideflächen) in seiner Schönheit zu bewahren, insbesondere vor Verfremdungen und Erholungsverkehr freizuhalten und
die im Uferbereich vorhandenen Schilfbestände etc. zu erhalten.